Schließlich Gibt es Inzwischen Mehr Als 25.000 Verschiedene „Cryptos“
Für den Steueranwalt ist zudem noch unklar, ob sich das Urteil auf sämtliche Kryptowährungen übertragen lässt. “, fragt Andres. In dem Fall vor dem Bundesfinanzhof hatte der Kläger lediglich mit den sehr bekannten Kryptos Bitcoin, Ether und Monero getradet. Schließlich gibt es inzwischen mehr als 25.000 verschiedene „Cryptos“. „Sollen Memecoins wie der als Parodie gedachte Dogecoin tatsächlich wie der Bitcoin […]